NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Unterhalb finden Sie wichtige Informationen zur Anmeldung:


Datenschutz beim VfL-Herrenberg: https://bit.ly/2MADIEw


Beitragsordnung des VfL-Herrenberg: https://www.vfl-herrenberg.de/downloads-formulare


BEITRAGSORDNUNG


Hauptverein Gemäß § 6 der Satzung des VfL Herrenberg wird die Höhe der Mitgliedsbeiträge für den Hauptverein von der Hauptversammlung beschlossen.

Jede Beitragsänderung wird erst zu Beginn des folgenden Kalenderjahres wirksam.


Die Mitgliedsbeiträge für den VfL Herrenberg e.V. (Hauptverein) sind wie folgt festgelegt:

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre-----35,00 €

Schüler und Studierende ab 18 Jahre*-----35,00 €

Erwachsene ab 18 Jahre-----70,00 €

Alleinerziehende mit Kind-----94,00 €

Lebenspartner-----106,00 €

Familien mit Kindern bis 18 Jahre-----129,00 €

Juristische Personen/Personengesellschaften-----120,00 €


Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Kalenderjahres fällig und wird im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen.

Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag des Hauptvereins jeweils zum 28. Februar unter Angabe unserer Gläubiger-ID DE94VfL00000068602 ein.

Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar vorhergehenden Bankarbeitstag.

Für Beiträge, die angemahnt werden müssen oder für eine andere Zahlungsweise wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 5 € erhoben.

Bei Eintritt in der ersten Jahreshälfte wird der ganze Jahresbeitrag, in der zweiten Jahreshälfte der halbe Beitrag berechnet.

* Schüler und Studierende haben ab Vollendung des 18. Lebensjahres jährlich eine gültige Schülerbescheinigung unaufgefordert vorzulegen.

Ansonsten wird der Beitrag für Erwachsene erhoben.


Einzugstermine: Die Abteilungsbeiträge werden analog den Mitgliedsbeiträgen durch die Geschäftsstelle im SEPA-BasisLastschriftverfahren unter Angabe unserer Gläubiger-ID DE94ZZZ00000068602 eingezogen. An Stelle der Bezeichnung ZZZ können hier unterschiedliche Ordnungsmerkmale, z.B. die jeweilige Abteilungsnummer angeführt sein.

Die jährlichen Einzugstermine der Abteilungen sind mit der Geschäftsstelle abzustimmen und wie folgt festgelegt:

Abteilung: Einzugstermin Gläubiger ID Am. Football 1.4. DE94Foo00000068602 Badminton 1.4. DE94Bad00000068602 Basketball 1.4. DE94Bas00000068602 Cheerleading 1.4. DE94Che00000068602 Fechten 1.4. DE94Fec00000068602 Fußball 1.4. und DE94Fus00000068602 1.10. (1/2jährlich jew. die Hälfte) Handball 1.4. DE94Han00000068602 Kampfkunst 1.4. DE94Tae00000068602 Leichtathletik 1.4. DE94Lei00000068602 Schwimmen 1.4. DE94Swi00000068602 Ski 1.4. DE94Ski00000068602 Tischtennis 1.4. DE94Tis00000068602 Turnen 1.4. DE94Tur00000068602 Volleyball 1.4. DE94Vol00000068602 Kindersport- 1. des lfd. DE94Kis00000068602 schule Monats Tanzsport dto. DE94Tan00000068602


Fällt der jeweilige Einzugstermin nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar vorhergehenden Bankarbeitstag.

Kündigung der Mitgliedschaft: Die Kündigung ist jeweils zum 31. Dezember möglich und hat bis zum 30. November des laufenden Kalenderjahres schriftlich zu erfolgen.

Für die Abteilung Tanzsport gelten 4 Wochen zum Quartalsende.